Haus und Energie

Seit Juli 2008 ist der so genannte Energieausweis schrittweise bundesweit eingeführt worden. Dieser bezieht sich auf die Energieeffizient von Wohn- wie auch Nichtwohngebäuden. Wer eine Immobilie erwerben oder mieten möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Einblick in den Energieausweis.
Diese Verbindlichkeit bezieht sich seit dem 1. Januar 2009 auf Wohngebäude aller Baujahre und seit 1. Juli 2009 auf alle Nichtwohngebäude.
Man unterscheidet zwei Arten Energieausweis:

Bedarfsausweis:
Den Energiebedarf einer Immobilie gibt der bedarfsorientierte Energieausweis wieder. Unter Normbedingungen wird der individuelle Bedarf des Gebäudes berechnet und orientiert sich dabei an den verwendeten Baumaterialien, der Größe der Immobilie wie auch der Anlagentechnik. Dabei stehen diese Werte in Unabhängigkeit von der Zahl der Bewohner und deren individuellen energetischen Gebrauchsgewohnheiten. Auf diese Weise werden objektiv Werte wieder gegeben, die es ermöglichen, einen neutralen Vergleich zwischen unterschiedlichen Gebäuden vorzunehmen. Hinzu kommt, dass eine informative Ausgangsbasis geschaffen wird, um eine gezielte Energieberatung in Bezug auf eine Sanierung in Anspruch zu nehmen. Für neu errichtete Gebäude, für An- und Ausbauten und Modernisierungen gilt, dass im Verlauf einer Berechnung durch einen Ingenieur der Energieausweis auf der Basis des errechneten Energiebedarfs erstellt werden muss.

Verbrauchsausweis:
Anders konzipiert dagegen ist der verbrauchsorientierte Energieausweis. Dieser wird auf der Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren erstellt. Der Verbrauchsausweis gibt wieder, wie stark der Energieverbrauch unter anderem vom spezifischen Nutzerverhalten und den Witterungseinflüssen abhängig ist. Daher kann der Verbrauch stark von den Daten abweichen, die der bedarfsorientierte Ausweis angibt.

Quelle: immobilienscout24.de