Alleinauftrag

Makler Alleinauftrag

Alleinauftrag ist ein im Maklerrecht gebräuchlicher Fachbegriff. Gemeint ist damit, dass nur ein Makler allein den Auftrag erhält, eine Immobilie oder ein Grundstück zu vermakeln. Eine gesetzliche Regelung gibt es für den Alleinauftrag nicht. Häufig findet ein sogenannter qualifizierter Alleinauftrag Anwendung. Mit diesem Auftrag wird ausgeschlossen, dass der Eigentümer das Objekt ohne Einschaltung des Maklers verkaufen kann.

Verbunden mit dem Alleinauftrag ist einerseits eine Pflichtenmehrung für den Makler, den Verkaufswunsch des Eigentümers möglichst schnell zu einem Abschluss zu bringen. Auf der anderen Seite wird häufig eine Provisionssicherungsklausel für den Makler abgeschlossen. Diese beinhaltet, dass der Makler in jedem Fall einen Geldwert erhält, wenn das Objekt innerhalb der Vertragslaufzeit verkauft wird. Ob es sich dabei dann um eine Provision, einen Schadenersatzanspruch oder eine Vertragsstrafe handelt, muss im Einzelfall geklärt werden.

Ohne die Provisionssicherungsklausel hat der Makler nur einen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser wird aber in der Regel geringer ausfallen als eine vereinbarte Provision. Aus diesem Grund werden viele Makler nur mit einem Alleinauftrag tätig.