Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Dokument, das von der örtlich zuständigen Baubehörde ausgestellt wird und einem verkaufswilligen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern die bauliche Abtrennung der einzelnen Wohnbereiche bestätigt. Außer der baulich korrekten Abtrennung bejaht die Baubehörde mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung auch die vollumfängliche und selbstständige Funktionalität der einzelnen Wohnbereiche.Die Abgeschlossenheitsbescheinigung basiert auf dem Wohneigentumsgesetz, das bereits aus dem Jahr 1951 stammt. Von Bedeutung wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung erst, wenn der bisherige Eigentümer das Haus verkaufen möchte. Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird dokumentiert, welcher Partei welche Bereiche des Mehrfamilienhauses gehören. Sie ist neben dem Aufteilungsplan unbedingte Voraussetzung, um (Teil-)Eigentum an einem Mehrfamilienhaus erwerben zu können.

Als in sich abgeschlossene Wohnbereiche im Sinne der Abgeschlossenheitsbescheinigung können im Übrigen auch Garagen, Keller, Speicher oder ähnliche Räume gelten, sofern die dauerhaft für die entsprechende Nutzung vorgesehen sind.