Anschaffungskosten Immobilie

Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten spielen bei Immobilien vor allem im Zusammenhang mit der steuerlichen und betriebskostenrelevanten Absetzung für Abnutzung eine wesentliche Rolle. Als Anschaffungskosten dürfen jedoch nur solche Kosten gewertet werden, die unmittelbar mit dem Gebäude selbst zu tun haben. Der Wert des Grund und Bodens, auf dem das Gebäude steht zählt ausdrücklich nicht zu den Anschaffungskosten und ist deshalb herauszurechnen.
Dasselbe gilt für die sogenannten Erwerbsnebenkosten, die keinem der beiden Bereiche eindeutig zuzuordnen sind. Hier ist entsprechend dem Verhältnis zwischen den Werten des Bodens und des Gebäudes eine Aufteilung vorzunehmen. Zu den Erwerbsnebenkosten zählen beispielsweise Notarkosten, Maklerprovisionen oder die Grunderwerbssteuer. Kosten, die dem Hauseigentümer durch Finanzierungsmaßnahmen entstehen sind zu den Werbungskosten zu zählen und dürfen sich daher ebenfalls nicht in den Anschaffungskosten wiederfinden, auch nicht anteilig.