Aufteilungsplan

Aufteilungsplan
Um ein rechtlich verbindliches Wohneigentum begründen zu können, muss außer der Abgeschlossenheitsbescheinigung auch ein Aufteilungsplan über das gesamte Gebäude vorliegen. Beim Aufteilungsplan handelt es sich um ein Dokument, das im Maßstab 1:100 auf Grundlage der Grundrisszeichnungen angefertigt wird und zusammen mit der Teilungserklärung zum Gegenstand der Grundakte des betreffenden Gebäudes wird.
Aus dem Aufteilungsplan müssen die Abgrenzungen der einzelnen Sondereigentumseinheiten zweifelsfrei hervorgehen. Hierzu gehören beispielsweise Wohnungen, Keller- bzw. Speicherräume, Stellplätze, Garagen sowie gegebenenfalls gewerblich genutzte Räumlichkeiten.
Um eine übersichtliche und vor allem eindeutige Abgrenzung der einzelnen Einheiten gewährleisten zu können, werden diese in aufsteigender Zahlenfolge durchnummeriert und zusätzlich mit farblichen Umrandungen versehen. Balkone gehören ebenfalls zu den Sondereigentumseinheiten, während dies für Terrassen im Erdgeschoss nicht gilt.