Bauanfrage
Durch die Bauanfrage, die häufig auch als Bauvoranfrage bezeichnet wird, soll eine verbindliche Klärung der rechtlichen Zulässigkeit eines beabsichtigten Bauvorhabens im Bezug auf ganz bestimmter, einzelner Fragen geklärt werden. Die Bauanfrage erfolgt grundsätzlich schriftlich und auch die Behörde antwortet mit einem schriftlichen Bescheid, dem sog. Vorbescheid. Bei der Bauvoranfrage handelt es sich nicht um eine unverbindliche Anfrage des Bauinteressenten, denn er erstrebt damit eine partielle, d.h. nur auf die Vereinbarkeit des Bauvorhabens, mit bestimmten Normen ausgerichtete Kontrolle des beabsichtigten Bauvorhabens. Der Vorbescheid durch die Baugenehmigungsbehörde hat eine Gültigkeit von zwei Jahren, wobei auf Antrag die Geltungsdauer um ein Jahr verlängert werden kann. Somit werden durch den Vorbescheid einzelne Fragen vorab beantwortet, die sonst im Rahmen einer Baugenehmigung zu entscheiden wären und ist als eine verbindliche Festlegung der Bauaufsichtsbehörde zu verstehen. Diese ist bei allen weiteren Entscheidungen an den Vorbescheid gebunden. Sinnvoll ist die Voranfrage, wenn bei einem Bauvorhaben eine Vorabentscheidung zu einem bestimmten Problem erforderlich ist. Dies kann sich beispielsweise auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens oder auf bestimmte bauordnungsrechtliche Fragen beziehen. In erster Linie wird mit der Bauvoranfrage geklärt, wie es um die Bebaubarkeit des Grundstücks bestellt ist. Die Antwort auf diese Frage ist die sog. „Bebauungsgenehmigung“, durch die die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens verbindlich feststellt wird.