Flurkarte

Flurkarte
Die Flurkarte ist auch als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte bekannt. Hierbei handelt es sich um eine maßstäblich verkleinerte Darstellung aller Liegenschaften, als aller Flurstücke und Gebäude. Die Flurkarte bildet den bildlichen Teil des Liegenschaftskatasters und ist ein flächendeckender Nachweis über die Lage und die Abgrenzung von Grundstücken. Gleichzeitig ist sie das amtliche Verzeichnis der Grundstücke für das Grundbuch und damit auch die Basis für die Sicherung des Eigentum an Grundstücken und Gebäuden in Deutschland. Ein Vorläufer der Flurkarte ist die sog. Brouillonkarten, die bereits zum Ende des 18. Jahrhunderts in Deutschland eingeführt wurde.
Dabei wurde eine Kopie der Brouillonkarte als II. Reinkarte in Form von einer Gemarkungsreinkarte dem jeweiligen Katasteramt übergeben. Hier diente sie als Vorlage für die Flurkarte, die ungefähr ab dem Jahre 1870 von den Katasterverwaltungen hergestellt und immer auf dem aktuellen Stand gehalten wurde. Die Flurkate war von topographischen Linien, die Wege und Gewässer darstellten, begrenzt, während Flurstücke immer ganz dargestellt wurden. Heute erstellt man Flurkarten überwiegend im Maßstab 1:1000, wobei der Maßstab auf dem Lande 1:1.500 oder 1:2.000 und in Städten 1:500 beträgt. Dabei umfasst eine Flur das Gebiet, dass auf einer Karte in Abhängigkeit vom gewählten Maßstab dargestellt werden kann.