Indexmiete

Indexmiete
Die Indexmiete ist eine variable Miete für ein Objekt (Wohnung, Gewerberaum). Sie ist geregelt in BGB § 557b. Der Mietpreis ist demnach nicht dauerhaft auf einen festen Wert bestimmt, sondern wird ausgehend von einer Basismiete, nach von beiden Vertragsparteien nachvollziehbaren Parametern verändert. Zumeist wird die Miete an den Index der Lebenshaltungskosten gekoppelt, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt.
Indexmiete
Voraussetzung für die Gültigkeit bei Wohnraum ist, dass: die Bezugsgrundlage der Preisindex für Lebenshaltungskosten ist, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, die Miete jeweils für ein Jahr ungeändert bleibt, die Mieterhöhung jeweils schriftlich geltend gemacht wird, die Berechnung der neuen Mietforderung offen gelegt wird, eine Erhöhung wegen Modernisierung nur auf die Fälle beschränkt ist, wenn der Vermieter durch gesetzliche oder behördliche Auflagen zur Modernisierung veranlasst wurde (z. B. zur Einhaltung von Abgaswerten), weitere Mieterhöhungen entsprechend der ortsüblichen Vergleichsmiete nach BGB § 558 ausgeschlossen sind.

Doch anders als in BGB § 558 vorgesehen, ist auch bei Wohnraum keine Genehmigung für die Höhe der berechneten Erhöhung erforderlich. Bei Gewerberäumen sind andere Bezugsgrößen und kürzere Anpassungsfristen unter Vorbehalt zulässig. Maßstab ist, dass es sich nicht um einen einseitigen Nachteil zu Lasten des Mieters handelt.