Courtage

Courtage

Das Wort Courtage kommt aus dem Französischen von courtier = Makler, Agent und bezeichnet eine Vermittlungsgebühr. Sie wird gezahlt für die Vermittlung von börsennotierten Wertpapieren, Devisen, Waren, im Immobilienhandel und in anderen Dienstleistungsbranchen.

Die Makler- Courtage wird auch Vermittlungs- Provision genannt

Das Wohnungsvermittlungsgesetz legt die Courtage für den Makler fest. Die Vermittlungsgebühr darf maximal zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Die Courtage muss nur gezahlt werden, wenn der Makler auf die Fälligkeit vor Wohnungsvermittlung hingewiesen hat. Dabei ist es ausreichend, wenn der Makler dies erwähnt und der Wohnungsnehmer nicht widerspricht. Zudem muss der Makler aktiv an der Vermittlung beteiligt sein. Eine Courtage wird nicht fällig, wenn der Makler Miteigentümer an der Sache ist, wenn er wirtschaftlich eng verbunden mit der Hausverwaltung ist oder wenn Sozialwohnungen vermittelt werden.