Grundbuch

Grundbuch
Das Grundbuch wird am örtlich zuständigen Amtsgericht geführt und gibt Auskunft über die genauen Rechtsverhältnisse der einzelnen Grundstücke im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Gerichtsstandes. Daher wird beim Amtsgericht für jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt geführt, aus dem die wichtigsten Daten des betreffenden Grundstücks hervorgehen. Zur Wahrung der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit folgt die Auflistung der Daten einem festgelegten Prinzip.