Jahresabrechnung

Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung ist die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) jährlich nach dem Wirtschaftsjahr fällige Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Jahresabrechnung muss von dem Hausverwalter erstellt werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Nach § 28 Abs. 3 WEG hat der Verwalter nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eine schriftliche Abrechnung aufzustellen.

Umlagefähige Betriebskosten
Wasserkosten, Abwasserkosten (gegebenenfalls getrennt nach Verbrauch von Frischwasser und zu entwässernder Fläche, das hängt von der Abwassersatzung der Kommune ab), Stromkosten der gemeinschaftlichen Beleuchtung, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Hausreinigung, Kosten des Betriebs eines Aufzugs, Heizkosten, wenn eine gemeinschaftliche Heizungsanlage vorhanden ist, Gartenpflege, Hausmeister (nur umlagefähiger Anteil), Schornsteinreiniger, Hausversicherungen, Winterdienst, laufende Kosten für eine gemeinschaftliche Antennen- oder Empfangsanlage, z.B. Kabel TV, Betriebs- und Wartungskosten der gemeinschaftlichen Waschküche, sonstige umlagefähigen Betriebskosten.